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Masseur und medizinischer Bademeister (m/w/d)

  • Masseur und medizinischer Bademeister (m/w/d)
  • Hamm

Webseite Gesundheitsschule Hamm

Ausbildungsbeginn: jeweils 01.02. eines Jahres

Wir muten unserem Körper und vor allem unserem Bewegungsapparat viel zu. Wenn uns Schmerzen oder Verletzungen einschränken, schlägt die Stunde der Masseure und medizinischen Bademeister*innen.

Als Fachkräfte für physikalische Therapie wenden sie neben den klassischen Massagetherapien auch Anwendungen aus den Bereichen Elektro-, Licht- und Strahlentherapie sowie Hydro-, Thermo- und Inhalationstherapie an. Auch die Bewegungstherapie ist ein wichtiges Element des breiten Tätigkeitsfeldes. Als Grundlage für eine medizinische Behandlung dient dem Masseur eine ärztliche Verordnung, damit kann er in allen Bereichen der physikalischen Therapie behandeln.

Perspektiven

Gute Arbeitsmarktchancen für qualifizierte Masseurinnen/ medizinische Bademeisterinnen und Masseure/medizinische Bademeister in Krankenhäusern, Heil- und Kurbädern, in großen Sport- und Leistungszentren sowie in Praxen und Rehabilitationseinrichtungen.

Voraussetzungen

  • Für die Teilnahme an der Ausbildung werden ein Hauptschulabschluss oder eine einjährige abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt. Auch sind ein aktuelles Gesundheitszeugnis sowie ein amtliches Führungszeugnis vorzulegen.
  • Vorteilhaft sind Handgeschick und -belastbarkeit, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein, Kontaktbereitschaft und Einfühlungsvermögen, Fähigkeit zum Wahren einer professionellen Distanz.

Ablauf

Diese schulische Ausbildung dauert 24 Monate in Vollzeit inklusive mehrwöchiger Praktika und eines anschließenden Anerkennungspraktikums von 6 Monaten.

Inhalte

  • Konzeption individueller Behandlungspläne nach ärztlicher Diagnose oder Patientenwunsch.
  • Durchführung unterschiedlicher Formen der physikalischen Therapie, wie Massagen, Bewegungstherapien,elektro-, thermo-, und strahlentherapeutische Behandlungsformen, Hydrotherapien sowie Packungen und Inhalationen.
  • Vorbereitung von Räumlichkeiten, Hilfsmitteln und Geräten für Behandlungen
  • Kontrolle des Behandlungsablaufes
  • Dokumentation der Behandlungserfolge
  • Abrechnung der erbrachten Leistungen mit den Sozialversicherungsträgern oder den Klienten
  • Beratung der Patienten zu geeigneten Behandlungsformen