Pflegefachassistenzkraft (m/w/d)

Die ein­jäh­ri­ge Aus­bil­dung in der Pfle­ge­fach­as­sis­tenz umfasst 700 Stun­den theo­re­ti­schen und prak­ti­schen Unterricht.

Die Aus­bil­dung für gene­ra­lis­tisch aus­ge­bil­de­te Pfle­ge­fach­as­sis­ten­tin­nen und Pfle­ge­fach­as­sis­ten­ten befä­higt ins­be­son­de­re dazu,

  • Pfle­ge­fach­kräf­te bei der Erfül­lung pfle­ge­ri­scher Auf­ga­ben zu unterstützen,
  • deren Anord­nun­gen fach­ge­recht unter ent­spre­chen­der Auf­sicht durchzuführen,
  • die durch­ge­führ­ten Maß­nah­men den fach­li­chen und recht­li­chen Anfor­de­run­gen ent­spre­chend zu dokumentieren
  • und die erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen weiterzuleiten.

Die Aus­bil­dung ver­mit­telt fach­li­che, per­so­na­le, sozia­le und metho­di­sche Kom­pe­ten­zen zur Mit­wir­kung ins­be­son­de­re bei der Gesund­heits­för­de­rung sowie der Ver­sor­gung und Beglei­tung von Men­schen mit pfle­ge­ri­schem Unter­stüt­zungs­be­darf sowie deren Ange­hö­ri­gen bezie­hungs­wei­se nahe­ste­hen­den Bezugspersonen.

All dies geschieht  ent­spre­chend dem all­ge­mein aner­kann­ten Stand pfle­ge­wis­sen­schaft­li­cher, medi­zi­ni­scher und wei­te­rer bezugs­wis­sen­schaft­li­cher Erkenntnisse.

Dabei sind die unter­schied­li­chen Pfle­ge- und Lebens­si­tua­tio­nen sowie Lebens­pha­sen und die Selbst­stän­dig­keit und Selbst­be­stim­mung der Men­schen zu berücksichtigen.

Die prak­ti­sche Ausbildung

Die prak­ti­sche Aus­bil­dung umfasst 950 Stun­den und fin­det in drei Ein­satz­be­rei­chen statt: Kran­ken­haus, sta­tio­nä­re Pfle­ge­ein­rich­tung und ambu­lan­ter Dienst.

Die­se Ein­satz­stel­len für die prak­ti­sche Aus­bil­dung sind von den Aus­zu­bil­den­den eigen­stän­dig zu suchen.