Pflegefachassistent (12 Monate) (m/w/d)

Für­sorg­lich, prak­tisch ver­an­lagt und gleich­zei­tig äußerst ein­fühl­sam: So sehen Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten und Bewohner*innen von Pfle­ge­ein­rich­tun­gen ihre Pflegefachassistent*innen. Tat­säch­lich geht es um mehr Lebens­qua­li­tät für die hilfs­be­dürf­ti­gen Men­schen in Kran­ken­häu­sern und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen. Für sie über­neh­men die­se Hel­fe­rin­nen und Hel­fer pfle­ge­ri­sche Auf­ga­ben wie bei­spiels­wei­se die Hil­fe bei der Kör­per­pfle­ge und der Nahrungsaufnahme.

Außer­dem unter­stüt­zen sie die Men­schen bei der Bewäl­ti­gung ihres All­tags. Pflegeassistent*innen arbei­ten unter der Auf­sicht von Pfle­ge­fach­kräf­ten und unter­stüt­zen die­se bei der pfle­ge­ri­schen Ver­sor­gung und bei der Doku­men­ta­ti­on pfle­ge­ri­scher Daten. Sie sind zudem in der Lage Auf­ga­ben der medi­zi­ni­schen Behand­lungs­pfle­ge und der Dia­gnos­tik durchzuführen.

Die Ausbildung:

Die ein­jäh­ri­ge Aus­bil­dung erfolgt im Wech­sel zwi­schen theo­re­ti­scher Aus­bil­dung in der Pfle­ge­schu­le und der prak­ti­schen Aus­bil­dung in Kran­ken­häu­sern und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen. Um die Aus­bil­dung zu begin­nen müs­sen Bewerber*innen einen Ver­trag mit einer Pfle­ge­ein­rich­tung oder einem Kran­ken­haus als Trä­ger der prak­ti­schen Aus­bil­dung schließen.

Voraussetzungen:

Bewerber*innen müs­sen min­des­tens einen Haupt­schul­ab­schluss der Klas­se 9 nach­wei­sen. Liegt die­ser nicht vor, wird durch die Pfle­ge­schu­le eine Eig­nungs­pro­gno­se vor­ge­nom­men. All­ge­mein wer­den die per­sön­li­che und gesund­heit­li­che Eig­nung vorausgesetzt.

Bei­des ist in Form einer ärzt­li­chen Beschei­ni­gung bzw. eines ein­trags­frei­en amt­li­chen Füh­rungs­zeug­nis­ses nachzuweisen.

Für eine Tätig­keit in der Pfle­ge ist eine Imp­fung gegen Masern vorgeschrieben.

Perspektiven:

Viel­fäl­ti­ge Beschäf­ti­gungs­per­spek­ti­ven fin­den qua­li­fi­zier­te Pflegeassistent*innen in Alten­wohn- und ‑pfle­ge­hei­men, in Kran­ken­häu­sern oder in Reha­bi­li­ta­ti­ons­kli­ni­ken, in Hos­pi­zen, bei ambu­lan­ten Alten­pfle­ge- und Alten­be­treu­ungs­diens­ten oder auch in Privathaushalten.

Ausbildungsvergütung:

Seit dem 01.04.2024: 1.264,91€